Für den Onlinehandel muss ein rechtssicheres Impressum vorhanden sein

Um Abmahnungen Im Onlinehandel, beispielsweise bei Vertrieb über einen eigenen Onlineshop oder beim Verkauf von Waren auf Onlinemarktplätzen wie eBay oder Amazon zu vermeiden, müssen Händler ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen.

Diese beinhaltet auch die Verpflichtung zur Erstellung und Darstellung eines Impressums, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die aktuellen Regelungen sowie auch Entscheidungen verschiedener Gerichte berücksichtigt.

Ein rechtssicheres Impressum stellt eine Notwendigkeit dar, die Unternehmer zum einen vor rechtlichen Konsequenzen wie Bußgelder schützt und zum anderen auch vor den unangenehmen Folgen einer Abmahnung.

Die Unwissenheit von Händlern in Bezug auf das Impressum war innerhalb der letzten Jahre ein Grund für regelrechte Abmahnwellen, die Internethändlern das Leben schwer gemacht haben. Unternehmer tun also gut daran, ein solches Risiko erst gar nicht einzugehen, sondern ein rechtssicheres Impressum im vollen Umfang zu gewährleisten.

Wie kann man ein rechtssicheres Impressum gewährleisten?

Ein rechtssicheres Impressum ist auf recht unkomplizierte Weise mit hilfreichen Mitteln, die auf verschiedenen Webseiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, umsetzbar.

Hierbei ist oft nicht einmal ein großes Aufwand notwendig. Verschiedene Webseiten, die sich mit dem Thema Recht befassen, bieten hilfreiche Hinweise für die Umsetzung an sowie auch Muster, die kostenlos als Vorlage für das eigenen Impressum dienen können. Wichtig ist auch, dass bei aktuellen Mustern die bestehende Gesetzeslage berücksichtigt wird und auch Gerichtsentscheidungen, die sich auf das Impressum beziehen, mit einbezogen werden.

Viele solcher Muster beinhalten auch ein Hinweisblatt, welches es erleichtert, die notwendigen Daten in das Muster einzufügen und es rechtskonform in die Webseite zu integrieren. Mit noch weniger Aufwand verbunden ist auch die Nutzung eines Impressum Generators, bei dem die Daten in eine Eingabemaske eingegeben werden.

Per Knopfdruck wird dann innerhalb von wenigen Sekunden ein Impressum erstellt, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Kostenpflichtig ist dagegen die Erstellung eines Impressums durch einen Rechtsanwalt, der häufig in diesem Bereich sehr teuer ist, oder die Inanspruchnahme eines Dienstleisters, der die Erstellung Rechtstexten anbietet und darüber hinaus auch langfristige Aktualisierungen gewährleistet. Hierbei ist ein Höchstmaß an Sicherheit gegeben, die langfristig und dauerhaft in Bezug auf das Impressum besteht.

Was sollte man beim Integrieren in die Webseite vermeiden?

Die Inhalte und die Art und Weise, wie das Impressum in die Webseite zu integrieren ist, werden durch § 5 TMG bestimmt, so dass grundsätzlich nicht gegen einer dieser Regeln verstoßen werden darf.

Das Gesetz bestimmt, dass die “ Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind, was bedeutet, dass ein Impressum so dargestellt werden muss, dass es für Webseitenbesucher über einen entsprechend gekennzeichneten Link direkt erreichbar ist, ohne dass sich Interessierte über verschiedene Umwege erst weiter klicken müssen.

Auch muss gewährleistet sein, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie die Webseite und der Link zum Impressum keine Bezeichnung aufweist, die nur schwer als Hinweis zum Impressum erkennbar ist. Ebenfalls unzulässig ist die Darstellung des Impressums per PDF oder in einem anderen Format, welches zuerst einmal das Herunterladen eines eigenständigen Programmes voraussetzt, bevor der Zugriff auf das Impressum gewährleistet ist.

Das Impressum muss ebenfalls kopier- und speicherbar sein.

DIE AKTUELLSTEN RECHTSTIPPS

NEUES AUS DEM MAGAZIN